Holt Euch den Lappen!

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Klasse A Unterricht

Theoretischer Unterricht für A, A2, A1, AM und B196 

Mo 06.05. 
Mi 08.05.
Mo 13.05.
Mi 15.05.

in Abensberg von 19:00 - 20:30 Uhr

Wie läufts ab?

Zum Anmelden bitte das Anmeldeformular ausfüllen.

Anschließend kannst du gleich zum Theoretischen Unterricht kommen (Termine findest du weiter unten).

Wenn du etwa die Hälfte der vorgeschriebenen Theorieunterrichte besucht hast darfst du auch schon mit den Fahrstunden beginnen.

Bitte lies dir auch die FAQ´s durch, darin werden die wichtigsten Fragen zum Führerschein schon beantwortet.

Ich möchte mich verbindlich zum Führerschein anmelden.

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Hiermit melde ich mich verbindlich zum Führerschein an. Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

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Preisliste

FAQ
 

Wie kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Bitte über das Anmeldeformular auf unserer Webseite, dann können wir die benötigten Unterlagen für dich gleich bereitstellen.

Wann soll ich mich zum Führerschein anmelden?
Etwa 6 Monate vor dem Mindestalter ist sinnvoll.

Welche Unterlagen brauche ich?
Die Benötigten Unterlagen erhältst du von uns:
• Führerscheinantrag, bitte im Rathaus (Einwohnermeldeamt) bestätigen lassen und unterschreiben.
• Kontrollblatt unterschreiben (mittig, mit Filzstift, dünn, schwarz).

Außerdem benötigen wir von dir:
• Kopie von deinem Ausweis (ggf. Reisepass, Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung usw.).
• Kopie von deinem Führerschein (bei Erweiterung).
• Biometrisches Passfoto 1x (bitte nicht aufkleben).
• Sehtest (gibt´s beim Optiker, zwei Jahre gültig bei Erweiterung).
• Bescheinigung Erste Hilfe (nur bei Ersterteilung; sanitaetsschule112.de; kvkelheim.brk.de; erstehilfe.de).

Zusätzlich bei Begleitendem Fahren ab 17 benötigen wir:
• Antrag Führerschein BF17, bitte vollständig ausfüllen (Erziehungsberechtigte, Begleitpersonen) und unterschreiben (beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben ggf. Sorgerechtsbescheinigung beilegen).
• Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite).
• Kopie der Ausweise der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite).
Bitte die kompletten Unterlagen zu uns bringen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind können wir diese an das Landratsamt weitergeben.

Wer darf bei BF17 Begleitperson machen?
Mindestens 30 Jahre alt, fünf Jahre ununterbrochen Führerschein Klasse B und maximal einen Punkt.

Wo kann ich den Erste-Hilfe-Kurs machen?
Termine gibt es unter:
sanitaetsschule112.de
kvkelheim.brk.de
erstehilfe.de
oder einfach mal bei Google suchen.

Ab wann darf ich in den Theorieunterricht kommen?
Sobald du dich bei uns angemeldet hast.

Wann findet der Theoretische Unterricht statt?
In Abensberg: Dienstag und Donnerstag von 19.00 - 20.30 Uhr
In Rohr: Montag und Mittwoch von 19.00 - 20.30 Uhr

Wie viele Theorieunterrichte brauche ich?
Grundunterricht zwölf Stück. Wenn du schon einen Führerschein hast benötigst du nur noch sechs Grundunterrichte. 
Für die Führerscheinklasse B benötigst du zusätzlich noch zwei Klassenspezifische Unterrichte.
Bei Klasse A1, A2 und A sind es vier und bei AM zwei Zusatzunterrichte.
Für Klasse T sechs und für Klasse L zwei Zusatzunterrichte.
Bei Aufstiegsprüfungen auf A2 oder A sowie bei BE ist kein Theoretischer Unterricht erforderlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Führerscheinantrags bei der Behörde?
Etwa 4 – 6 Wochen. Wenn du den Kostenvorschuss vom TÜV bekommst ist der Antrag fertig bearbeitet und wir könne dich zur Prüfung anmelden. Wenn dein Führerscheinantrag genehmigt ist, ist er ein Jahr gültig.

Was ist B197?
Sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Prüfung hat es der Fahrschüler wesentlich leichter.
Beim Erwerb der Klasse B (Neuregelung B197) absolviert der Fahrschüler die Ausbildung und die Prüfung auf Automatikfahrzeugen und erhält trotzdem die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltung fahren zu dürfen.
Voraussetzung dafür ist das in der Ausbildung zehn Fahrstunden auf Schaltfahrzeugen integriert werden.

Warum sind Automatik Fahrstunden günstiger?
Da wir mit Automatikfahrzeugen überwiegend Elektrisch unterwegs sind und dadurch die Unterhaltskosten günstiger sind geben wir diesen Kostenvorteil an unsere Fahrschüler weiter.

Wann kann ich meine erste Fahrstunde machen?
Grundsätzlich sobald du dich bei uns Angemeldet hast, sinnvoller ist es, wenn du erst etwa die hälfte deiner Theorieunterrichte absolviert hast mit den Fahrstunden zu beginnen.

Wann kann ich mich zur theoretischen Prüfung anmelden?
• Mindestzahl Theoriestunden besucht (Grund und Zusatzunterricht)
• frühestens drei Monate vor dem Mindestalter
• Führerscheinantrag genehmigt, Kostenvorschuss beim TÜV bezahlt
• Lern App mindestens 90%
• Gültigen Ausweis
Wenn du die Theorieprüfung bestanden hast ist sie ein Jahr gültig.

Was ist der Kostenvorschuss vom TÜV?
Das ist die Rechnung vom TÜV für die Prüfung. Erst wenn diese bezahlt ist können wir dich zur Prüfung anmelden.

Wann kann ich die Praktischen Prüfung ablegen?
Frühestens einen Monat vor dem Mindestalter und wenn du Prüfungsreif bist, das klärt dann dein Fahrlehrer mit dir ab.

Was sind Sonderfahrten?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten werden gegen Ende der Ausbildung durchgeführt.
Vorgeschrieben sind für die Führerscheinklassen A1, A2, A und B jeweils fünf Überland, vier Autobahn und drei Nachtfahrten.
Bei Führerscheinklasse BE sind drei Überland, eine Autobahn und eine Nachtfahrt vorgeschrieben.
Bei AM und T, sowie bei Aufstiegsprüfungen A2 und A gibt es keine Sonderfahrten.

Wie lange muss ich warten falls ich eine Prüfung nicht bestehe?
Zur Wiederholungsprüfung darfst du frühestens nach zwei Wochen antreten.

Was kostet mich der Führerschein?
Wie viel der Führerschein genau kostet kann Niemand vorhersagen, dies ist abhängig von vielen Faktoren sowie dem Talent des Fahrschülers. Eine datierte Preisliste findest du auf unserer Webseite.

Wie lange dauert die Praktische Prüfung?
Je nach Führerscheinklasse zwischen 55 bis 70 Minuten.

Wie kann ich meinen Fahrlehrer kontaktieren?
Am besten per WhatsApp.

Was ist B96 oder BE?
Wer BE wählt (geht auch schon mit 17), darf Anhänger bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen. Es ist eine Praktische Ausbildung und Praktische Prüfung zu absolvieren.
B96 ist nur eine Fahrerschulung ohne Prüfung.  Mit B96 darf man Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtzuggewicht fahren.

 

Solltest du weitere Fragen haben kannst du dich jederzeit an uns wenden.
 

Fahrschule Wöhrmann
Mayrstr. 1
93326 Abensberg

Unterricht:
Dienstag und Donnerstag
19.00 - 20.30 Uhr

Fahrschule Wöhrmann
Asamstraße 44
93352 Rohr

Unterricht:
Montag und Mittwoch
19.00 - 20.30 Uhr

Galerie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Wöhrmann

1. Bestandteil der Ausbildung:

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung. Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.

2. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Die Preisbindung beträgt sechs Monate ab Vertragsabschluss und dürfen anschließend den jeweiligen Entgelten der Fahrschule angepasst werden.

3. Grundbetrag und Leistungen:

a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts bis zur ersten theoretischen Prüfung.

b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts. Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Behördliche Gebühren und Prüfgebühren der Prüforganisation sind in den aufgeführten Entgelten nicht enthalten und werden von diesen separat erhoben.

4. Zahlungsbedingungen: Es werden der Grundbetrag bei Anmeldung zur Führerscheinausbildung, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

5. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

6. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für den Grundbetrag die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.

7. Einhaltung vereinbarter Termine: Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. Wartezeiten bei Verspätung Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3). Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

8. Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:

a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;

b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind. Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

9. Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

10. Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

11. Abschluss der Ausbildung: Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).

Anmeldung zur Prüfung: Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

12. Gerichtsstand: Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

13. Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlechter. 

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